
Hartz IV
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Zu niedrige Regelleistung
Richter rechnen Hartz IV nach
Zu niedrige Regelleistung Richter rechnen Hartz IV nach Die 2011 neu geregelten Hartz-IV-Sätze sind nach Ansicht von Richtern des Berliner Sozialgerichts zu niedrig und deshalb verfassungswidrig. Der Gesetzgeber habe "den Aspekt der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben unzureichend gewürdigt", entscheiden die drei Richter und legen die Regelung dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vor.
Das Bundesverfassungsgericht wird sich erneut mit der Höhe der Hartz-IV-Leistungen befassen müssen. Wie das Sozialgericht Berlin entschied, sind die aktuell gültigen Regelleistungen um 36 Euro zu niedrig und daher verfassungswidrig. Das menschenwürdige Existenzminimum sei nicht gewährleistet. Daher legte das Sozialgericht eine Klage dem Bundesverfassungsgericht vor.
Im Streitfall hatte eine dreiköpfige Familie aus Berlin-Neukölln erklärt, sie komme mit ihren Hartz-IV-Leistungen nicht hin. Die Regelleistung für einen Alleinstehenden liegt derzeit bei 374 Euro pro Monat, der Partner bekommt 337 Euro. Im konkreten Fall wurden zusätzlich 287 Euro für den 16-jährigen Sohn berücksichtigt, zudem Kosten für Unterkunft und Heizung. Darauf rechnete das Jobcenter aber das Kindergeld und weitere Einkünfte an, so dass der Familie seit Jahresbeginn monatlich 439,10 Euro ausgezahlt werden.
Besonderer Bedarf von Familien
Das Sozialgericht kam zu der Überzeugung, dass die Familie zwar nach den gültigen Vorschriften keine höheren Leistungen beanspruchen könne. Diese Vorschriften seien aber verfassungswidrig. Das Gericht kritisierte, dass sämtliche Berechnungen auf dem Ausgabeverhalten Alleinstehender beruhten. Dies lasse "keinen Schluss auf die besondere Bedarfslage von Familien zu".
Die Berechnungen beruhen auf den Einkünften und Ausgaben der untersten 15 Prozent der Alleinstehenden. Diese sogenannte Referenzgruppe sei willkürlich gewählt, rügte das Sozialgericht. Sie umfasse zudem Menschen, deren Existenzminimum nicht gedeckt ist. Und sogar die Ausgaben der Ärmsten seien für die Hartz-IV-Berechnung "nicht nachvollziehbar" um verschiedene Posten gekürzt worden, etwa Alkohol und Schnittblumen. Dies verkenne, dass das Existenzminimum auch Geld für zwischenmenschliche Kontakte umfassen müsse.
Sparen unmöglich
Dass die Leistungen ausreichten, um auch Geld für langlebige Gebrauchsgüter wie etwa Waschmaschinen anzusparen sei nicht einmal statistisch belegt, so das Gericht weiter. Der klagenden Familie fehlten insgesamt etwa 100 Euro pro Monat, die Regelleistung für Alleinstehende sei um 36,07 Euro zu gering.
Das Bundesverfassungsgericht hatte bereits am 9. Februar 2010 die damaligen Hartz-IV-Leistungen als verfassungswidrig verworfen und eine transparente Berechnung verlangt. Die Regelleistung für Alleinerziehende war daraufhin Anfang 2011 um fünf und Anfang 2012 um weitere zehn Euro erhöht worden. Zudem können Kinder nun ergänzend sogenannte Teilhabeleistungen beanspruchen, etwa für ihren Mitgliedsbeitrag im Sportverein.
In einem Ende März zu einem anderen Fall gefällten Urteil hatte eine andere Kammer des Sozialgerichts die derzeitigen Hartz-IV-Leistungen noch für ausreichend gehalten.
Der Paritätische Wohlfahrtsverband und der Deutsche Gewerkschaftsbund begrüßten den Beschluss. Insbesondere die Leistungen für Kinder seien völlig unzureichend und beruhten auf einem "statistischen Schrotthaufen", erklärte der Paritätische in Berlin.
Quelle: n-tv.de, AFP/dpa
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Ihr gutes Recht!
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http://www.n-tv.de/politik/So-viele-Hartz-Klagen-wie-nie-article5555966.html
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Hartz IV und DIE LINKE.
CDU/CSU und FDP betrügen Hartz IV-Betroffene um mindestens 28 Euro
„CDU/CSU und FDP betrügen die Betroffenen von Hartz IV allein mit den beiden offensichtlichsten Tricksereien um 28 Euro. Das ist die ganze unsoziale Wahrheit von Schwarz-Gelb“, erklärt der Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE, Gregor Gysi zur von der LINKEN angeforderten Neuberechnung der Hartz IV-Regelsätze durch das Statistische Bundesamt, die den minimalsten Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts genügt. Katja Kipping, sozialpolitische Sprecherin der Fraktion ergänzt. „Es ist erbärmlich und eine Schande, dass Frau von der Leyen, Frau Merkel und Herr Westerwelle die Verfassung brechen und den Ärmsten der Armen ein menschenwürdiges Existenzminimum bewusst vorenthalten.“
Gregor Gysi: „Damit ist zugleich völlig klar, dass dieses Gesetz von vornherein verfassungswidrig ist. Die Abgeordneten des Bundestages, der Bundesrat und der Bundespräsident müssen sich darüber im Klaren sein, dass das von der Koalition vorgelegte Gesetz dem Grundgesetz widerspricht. Sollte es in dieser Form dennoch Gesetzeskraft erlangen, ist eine sofortige Klage in Karlsruhe unumgänglich.“
Katja Kipping: „Wir werden Ihnen am Montag die Ergebnisse weiterer Korrekturberechnungen und damit einen Regelsatz vorstellen, der in jeder Hinsicht Geist und Buchstaben des Urteils des Bundesverfassungsgerichts entspricht, damit deutlich auch über 392 Euro liegt und ein menschenwürdiges Existenzminimum sichert.“
Pressemitteilung vom 09.03.2011
Tipp für Geringverdiener und Erwerbslose:
Nachzahlung sichern und neue Leistungen für Kinder beantragen
Um sich eine Nachzahlung zu sichern, müssen Hartz-IV-Bezieher und andere einkommensschwache Haushalte nun schnell die neuen Leistungen aus dem Bildungspaket für Kinder und Jugendliche beantragen. Darauf hat die Koordinierungsstelle gewerkschaftlicher Arbeitslosengruppen am Mittwoch in Berlin aufmerksam gemacht.
„Leistungsberechtigte müssen schnell handeln, um kein Geld zu verschenken”, erläutert Martin Künkler von der KOS. Dabei gehe es, so Künkler weiter, „für einkommensschwache Haushalte um richtig viel Geld.” Die Nachzahlung für den Zeitraum 1. Januar bis 31. März beträgt laut KOS mindestens 30 Euro. Wird in der Schule oder der Kita ein Mittagessen angeboten, dann sind es sogar mindestens 108 Euro pro Kind. Hinzukommen kann noch eine Erstattung der Kosten für Schülermonatsfahrkarten sowie Schul- und Kita- Ausflüge.
„Das Geld bekommen Hartz-IV- und Sozialhilfeberechtigte aber nur, wenn sie spätestens bis zum 31. April einen Antrag stellen”, betont Martin Künkler. Anspruch auf eine Nachzahlung haben auch Bezieher von Wohngeld oder dem Kinderzuschlag. Für diesen Personenkreis wird sogar der Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Mai über eine Nachzahlung abgegolten. Entsprechend können Anträge bis Ende Mai gestellt werden und die Auszahlbeträge liegen höher. Sie betragen mindestens 50 Euro pro Kind beziehungsweise mindestens 180 Euro bei einer Mittagsverpflegung.
Eigentlich werden die Leistungen des so genannten Bildungspakets fast ausschließlich nicht als Geldleistung sondern nur in Form von Gutscheinen gewährt oder direkt mit dem Leistungsanbieter abgerechnet. Die Nachzahlung als Geldleistung wird notwendig, da sich das Gesetzgebungsverfahren verzögerte und nicht wie vom Bundesverfassungsgericht gefordert zum 1.1.2011 in Kraft treten konnte. Für die Nachzahlungen gelten auch erleichterte Bedingungen: So muss nicht nachgewiesen werden, dass ein Kind tatsächlich ein an der Schule angebotenes Mittagessen wahrgenommen hat oder tatsächlich Angebote von Vereinen genutzt hat.
Die KOS kritisiert die kurze Frist von wenigen Wochen für Anträge auf eine Nachzahlung. „Nun sollen die Leistungsberechtigte ausbaden, dass der Gesetzgeber keine Neuregelung zum Jahresbeginn hinbekommen hat”, sagte Martin Künkler. Die KOS fordert das Arbeitsministerium auf, dafür Sorge zu tragen, dass Leistungsberechtigte über mögliche Nachzahlungen und die Antragsfristen informiert werden. „Das Arbeitsministerium preist zwar im Internet das Bildungspaket mit bunten Bildern und schönen Worten an, erwähnt aber an keiner Stelle die Fristen, die für eine Nachzahlung einzuhalten sind”, kritisiert Künkler weiter.
Weitere Informationen für Betroffene sowie ein Musterantrag stehen auf der