Hartz IV


DIE LINKE. KV Birkenfeld/OV Idar-Oberstein erweitert Hartz IV-Information
 

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Zu niedrige Regelleistung

Richter rechnen Hartz IV nach

Zu niedrige Regelleistung Richter rechnen Hartz IV nach Die 2011 neu geregelten Hartz-IV-Sätze sind nach Ansicht von Richtern des Berliner Sozialgerichts zu niedrig und deshalb verfassungswidrig. Der Gesetzgeber habe "den Aspekt der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben unzureichend gewürdigt", entscheiden die drei Richter und legen die Regelung dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vor.

Das Bundesverfassungsgericht wird sich erneut mit der Höhe der Hartz-IV-Leistungen befassen müssen. Wie das Sozialgericht Berlin entschied, sind die aktuell gültigen Regelleistungen um 36 Euro zu niedrig und daher verfassungswidrig. Das menschenwürdige Existenzminimum sei nicht gewährleistet. Daher legte das Sozialgericht eine Klage dem Bundesverfassungsgericht vor.

Im Streitfall hatte eine dreiköpfige Familie aus Berlin-Neukölln erklärt, sie komme mit ihren Hartz-IV-Leistungen nicht hin. Die Regelleistung für einen Alleinstehenden liegt derzeit bei 374 Euro pro Monat, der Partner bekommt 337 Euro. Im konkreten Fall wurden zusätzlich 287 Euro für den 16-jährigen Sohn berücksichtigt, zudem Kosten für Unterkunft und Heizung. Darauf rechnete das Jobcenter aber das Kindergeld und weitere Einkünfte an, so dass der Familie seit Jahresbeginn monatlich 439,10 Euro ausgezahlt werden.

Besonderer Bedarf von Familien

Das Sozialgericht kam zu der Überzeugung, dass die Familie zwar nach den gültigen Vorschriften keine höheren Leistungen beanspruchen könne. Diese Vorschriften seien aber verfassungswidrig. Das Gericht kritisierte, dass sämtliche Berechnungen auf dem Ausgabeverhalten Alleinstehender beruhten. Dies lasse "keinen Schluss auf die besondere Bedarfslage von Familien zu".

Die Berechnungen beruhen auf den Einkünften und Ausgaben der untersten 15 Prozent der Alleinstehenden. Diese sogenannte Referenzgruppe sei willkürlich gewählt, rügte das Sozialgericht. Sie umfasse zudem Menschen, deren Existenzminimum nicht gedeckt ist. Und sogar die Ausgaben der Ärmsten seien für die Hartz-IV-Berechnung "nicht nachvollziehbar" um verschiedene Posten gekürzt worden, etwa Alkohol und Schnittblumen. Dies verkenne, dass das Existenzminimum auch Geld für zwischenmenschliche Kontakte umfassen müsse.

Sparen unmöglich

Dass die Leistungen ausreichten, um auch Geld für langlebige Gebrauchsgüter wie etwa Waschmaschinen anzusparen sei nicht einmal statistisch belegt, so das Gericht weiter. Der klagenden Familie fehlten insgesamt etwa 100 Euro pro Monat, die Regelleistung für Alleinstehende sei um 36,07 Euro zu gering.

Das Bundesverfassungsgericht hatte bereits am 9. Februar 2010 die damaligen Hartz-IV-Leistungen als verfassungswidrig verworfen und eine transparente Berechnung verlangt. Die Regelleistung für Alleinerziehende war daraufhin Anfang 2011 um fünf und Anfang 2012 um weitere zehn Euro erhöht worden. Zudem können Kinder nun ergänzend sogenannte Teilhabeleistungen beanspruchen, etwa für ihren Mitgliedsbeitrag im Sportverein.

In einem Ende März zu einem anderen Fall gefällten Urteil hatte eine andere Kammer des Sozialgerichts die derzeitigen Hartz-IV-Leistungen noch für ausreichend gehalten.

Der Paritätische Wohlfahrtsverband und der Deutsche Gewerkschaftsbund begrüßten den Beschluss. Insbesondere die Leistungen für Kinder seien völlig unzureichend und beruhten auf einem "statistischen Schrotthaufen", erklärte der Paritätische in Berlin.

Quelle: n-tv.de, AFP/dpa

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Ihr gutes Recht!

URTEIL BSG 6.4.2011 Aktenzeichen: B 4 AS 12/10 R
Nachzahlungen(Heizung, Betriebskosten) im Bereich der Kosten
der Unterkunft sind im Monat der Fälligkeit als Bedarf anzusehen.
Der Bedarf kann nicht über mehrere Monate verteilt werden.
Bezieht sich der Abrechnungszeitraum auf Zeiten vor Zugang einer Kostensenkungsaufforderung, so ist die Nachzahlungsforderung in
voller Höhe zu übernehmen.

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Bis in die höchste Instanz
So viele Hartz-Klagen wie nie
Deutschlands höchstes Sozialgericht hat immer mehr zu tun. Das liegt vor allem daran, dass bedürftige Hartz IV-Empfänger immer öfter vor Gericht ziehen, und dann durch alle Instanzen. Meist geht es um die Verfassungsmäßigkeit von Regelleistungen und die Anrechnung von Einkommen.
 
Die Verfahrensflut am Bundessozialgericht steigt weiter stetig an. 2011 zählte das Gericht knapp 3300 Neueingänge, mehr als je zuvor, sagte Gerichtspräsident Peter Masuch in Kassel. Mit ein Grund: Bedürftige Hartz-IV-Empfänger streiten mehr als früher um ihre Rechte bis vor die höchste Instanz. Deshalb sei die Zahl der Revisionen und Nichtzulassungsbeschwerden am BSG "deutlich gestiegen", sagte Masuch bei der Jahrespressekonferenz des Gerichts.
Gestritten wird laut Masuch vor allem um Verfassungsmäßigkeit von Regelleistungen für Arbeitssuchende sowie die Berücksichtigung von Einkommen bei Sozialhilfeleistungen.
Dass die Bedürftigen ihre Ansprüche immer mehr vor Gericht durchsetzen wollen, zeigt sich auch an der Entwicklung der Klagen an Sozialgerichten in erster Instanz bundesweit. Laut BSG stieg die Zahl der Verfahren insgesamt von knapp 99.000 im Jahr 2006 auf mehr als 204.000 im vergangenen Jahr. Den leichten Rückgang gegenüber 2010 um rund 15.000 Verfahren begründete das Gericht damit, dass grundlegende Fragen der Versorgung mittlerweile geklärt seien und es deshalb vor allem zu weniger einstweiligen Rechtschutzverfahren gekommen sei.
 
Masuch warnte zudem mit Blick auf entsprechende Medienberichte die Bundesregierung vor "neuen Eingriffen in die Sozialkasse" im Bundeshaushalt 2013. "Ich frage, mit welcher Rechtfertigung der Rettungsschirm für die Finanzmarktkrise durch Einsparungen im Sozialhaushalt finanziert werden könnte". Die Sozialkassen seien keineswegs üppig ausgestattet, sondern benötigten ihre Finanzreserven für die bevorstehende demographische Entwicklung.
 "Wer sich jetzt am Sozialbudget vergreift", versündige sich an kommenden Generationen, sagte Masuch.
Quelle: AFP
Adresse:
http://www.n-tv.de/politik/So-viele-Hartz-Klagen-wie-nie-article5555966.html
 
 

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Hartz IV  und DIE LINKE.

Pressedienst
25.11.2010 von Gregor Gysi, Katja Kipping

CDU/CSU und FDP betrügen Hartz IV-Betroffene um mindestens 28 Euro

„CDU/CSU und FDP betrügen die Betroffenen von Hartz IV allein mit den beiden offensichtlichsten Tricksereien um 28 Euro. Das ist die ganze unsoziale Wahrheit von Schwarz-Gelb“, erklärt der Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE, Gregor Gysi zur von der LINKEN angeforderten Neuberechnung der Hartz IV-Regelsätze durch das Statistische Bundesamt, die den minimalsten Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts genügt. Katja Kipping, sozialpolitische Sprecherin der Fraktion ergänzt. „Es ist erbärmlich und eine Schande, dass Frau von der Leyen, Frau Merkel und Herr Westerwelle die Verfassung brechen und den Ärmsten der Armen ein menschenwürdiges Existenzminimum bewusst vorenthalten.“

Das Statistische Bundesamt hatte im Ergebnis der Neuberechnung auf Basis der untersten 20 Prozent der Haushalte und unter Herausrechnung der so genannt verdeckt Armen aus der Referenzgruppe einen Regelsatz von 389,71 Euro festgestellt. Unter Berücksichtigung der von der Koalition vorgesehenen Inflationsanpassung von 0,55 Prozent ergibt sich ein Regelsatz von 391,85, gerundet 392 Euro.

Gregor Gysi: „Damit ist zugleich völlig klar, dass dieses Gesetz von vornherein verfassungswidrig ist. Die Abgeordneten des Bundestages, der Bundesrat und der Bundespräsident müssen sich darüber im Klaren sein, dass das von der Koalition vorgelegte Gesetz dem Grundgesetz widerspricht. Sollte es in dieser Form dennoch Gesetzeskraft erlangen, ist eine sofortige Klage in Karlsruhe unumgänglich.“

Katja Kipping: „Wir werden Ihnen am Montag die Ergebnisse weiterer Korrekturberechnungen und damit einen Regelsatz vorstellen, der in jeder Hinsicht Geist und Buchstaben des Urteils des Bundesverfassungsgerichts entspricht, damit deutlich auch über 392 Euro liegt und ein menschenwürdiges Existenzminimum sichert.“


Pressemitteilung vom 09.03.2011

Tipp für Geringverdiener und Erwerbslose:

Nachzahlung sichern und neue Leistungen für Kinder beantragen

Um sich eine Nachzahlung zu sichern, müssen Hartz-IV-Bezieher und andere einkommensschwache Haushalte nun schnell die neuen Leistungen aus dem Bildungspaket für Kinder und Jugendliche beantragen. Darauf hat die Koordinierungsstelle gewerkschaftlicher Arbeitslosengruppen am Mittwoch in Berlin aufmerksam gemacht.

„Leistungsberechtigte müssen schnell handeln, um kein Geld zu verschenken”, erläutert Martin Künkler von der KOS. Dabei gehe es, so Künkler weiter, „für einkommensschwache Haushalte um richtig viel Geld.” Die Nachzahlung für den Zeitraum 1. Januar bis 31. März beträgt laut KOS mindestens 30 Euro. Wird in der Schule oder der Kita ein Mittagessen angeboten, dann sind es sogar mindestens 108 Euro pro Kind. Hinzukommen kann noch eine Erstattung der Kosten für Schülermonatsfahrkarten sowie Schul- und Kita- Ausflüge.

„Das Geld bekommen Hartz-IV- und Sozialhilfeberechtigte aber nur, wenn sie spätestens bis zum 31. April einen Antrag stellen”, betont Martin Künkler. Anspruch auf eine Nachzahlung haben auch Bezieher von Wohngeld oder dem Kinderzuschlag. Für diesen Personenkreis wird sogar der Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Mai über eine Nachzahlung abgegolten. Entsprechend können Anträge bis Ende Mai gestellt werden und die Auszahlbeträge liegen höher. Sie betragen mindestens 50 Euro pro Kind beziehungsweise mindestens 180 Euro bei einer Mittagsverpflegung.

Eigentlich werden die Leistungen des so genannten Bildungspakets fast ausschließlich nicht als Geldleistung sondern nur in Form von Gutscheinen gewährt oder direkt mit dem Leistungsanbieter abgerechnet. Die Nachzahlung als Geldleistung wird notwendig, da sich das Gesetzgebungsverfahren verzögerte und nicht wie vom Bundesverfassungsgericht gefordert zum 1.1.2011 in Kraft treten konnte. Für die Nachzahlungen gelten auch erleichterte Bedingungen: So muss nicht nachgewiesen werden, dass ein Kind tatsächlich ein an der Schule angebotenes Mittagessen wahrgenommen hat oder tatsächlich Angebote von Vereinen genutzt hat.

Die KOS kritisiert die kurze Frist von wenigen Wochen für Anträge auf eine Nachzahlung. „Nun sollen die Leistungsberechtigte ausbaden, dass der Gesetzgeber keine Neuregelung zum Jahresbeginn hinbekommen hat”, sagte Martin Künkler. Die KOS fordert das Arbeitsministerium auf, dafür Sorge zu tragen, dass Leistungsberechtigte über mögliche Nachzahlungen und die Antragsfristen informiert werden. „Das Arbeitsministerium preist zwar im Internet das Bildungspaket mit bunten Bildern und schönen Worten an, erwähnt aber an keiner Stelle die Fristen, die für eine Nachzahlung einzuhalten sind”, kritisiert Künkler weiter.

Weitere Informationen für Betroffene sowie ein Musterantrag stehen auf der

 Internetseite der KOS: www.erwerbslos.de


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